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Digitaler Nachlass:

Eine Frage der Pietät und Datenqualität

Immer mehr Profile und Adressdatensätze längst verstorbener Nutzer geistern in den sozialen Medien und den Weiten des Internet herum. Auch Erben und Hinterbliebene der derzeit 870 000 Todesfälle in Deutschland pro Jahr müssen die digitalen Accounts, von denen sie oftmals zunächst gar keine Kenntnis besitzen, so lange weiterbezahlen, bis schließlich via Sterbeurkunde und Briefpost mühsam eine individuelle Abmeldung gelingt. Als einer der Gründe dieser heiklen Pietätsfrage im Zeitalter der Digitalisierung gilt Experten zufolge, dass Hosting-Provider und Portale schon aus wirtschaftlichen Gründen oftmals kein ausgeprägtes Interesse daran zeigen, die Adressdaten ihrer Klientel, die schon mal flugs auch für Werbezwecke weiterveräußert werden, zu bereinigen.

Trauer

Foto: Hans Snoek / PIXELIO
www.pixelio.de

Trauerarbeit im digitalen Zeitalter.

Wenn heute ein Sterbefall eintritt, wird der Hinterbliebenenhaushalt in vielfacher Hinsicht durch Formalitäten stark belastet: Laufende Verträge müssen ermittelt werden, die Kranken- versicherung ist zu kündigen, ein Nachlassverzeichnis muss aufgebaut werden usw. Dieser hohe bürokratische Aufwand ist in aller Regel bewältigbar, sofern alle notwendigen Informationen der Verstorbenen dafür vorliegen. „Der digitale Nachlass in Form von online geschlossenen Verträgen, Profilen auf kostenpflichtigen und indirekt mit den eigenen Daten bezahlten sozialen Netzwerken und Portalen ist dagegen wesentlich schwerer zu evaluieren und zu bearbeiten“, erläutert Oliver Eiler, der Geschäftsführer des auf digitale Nachlass bereinigung spezialisierten Berliner Start-ups Columba. Im Hinblick auf den digitalen Nachlass stünden die Hinterbliebenen zunächst vor einem verschlossenen Schrank. Eiler: „Die Probleme der klassischen Formalitätenerledigung greifen hier eng mit der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft ineinander.“

Ein sehr persönliches Schlüsselerlebnis

Allgemein verbindlich für online oder offline geschlossene Verträge ist im deutschen Vertragsrecht, dass für den Sterbefall ein Sonderkündigungsrecht besteht. „Maßgeblich ist allerdings nicht der Tag des Todes, sondern der Tag der ordnungsgemäßen Sterbefallanzeige via Urkunde durch Hinterbliebene oder Bestatter“, verweist der Geschäftsführer auf eine Lücke, die insbesondere beim digitalen Nachlass Erben flugs einige Euro kosten kann und für das ehrenvolle Gedenken der Toten nicht unproblematisch ist: „Im privaten Umfeld lief der Premium-Account eines verstorbenen Freundes bei einem großen sozialen Netzwerk für Geschäftskontakte zwei Jahre nach dem Sterbefall unverändert kostenpflichtig weiter und konnte von den Hinterbliebenen erst im dritten Jahr endgültig geschlossen werden“, berichtet der heutige Columba-Geschäftsführer von einem sehr persönlichen Schlüsselerlebnis, das in Deutschland allerdings bei weitem kein Einzelfall ist: Accounts mit Laufzeitverträgen werden oftmals einfach weitergeführt, obwohl sie keiner mehr braucht. Abmeldungen werden trotz eingereichter Sterbeurkunde nur mit Kundenummer und Kennwort möglich usw.

Kein ausgeprägtes Interesse, Verstorbenendaten zu bereinigen

Wie kann es für viele Trauernde bei der Regelung des digitalen Nachlasses zu einem solchen Ärgernis kommen? Eiler verweist neben vorherrschenden Informationsdefiziten und dem in unserer Gesellschaft schwierigen Umgang mit dem Tabuthema Tod vor allem auch auf strukturelle Gründe: „Bewusst werden in manchen Unternehmen keine eindeutigen Richtlinien aufgebaut, um den Abmeldeprozess so schwer wie möglich zu halten und damit so viel Zeit wie möglich zu gewinnen“, so Eiler.

„Auch bei vielen Internetfirmen – beispielsweise bei den großen Hosting-Providern – besteht kein ausgeprägtes Eigeninteresse, ihre Adressdatenbestände fortlaufend um Sterbefälle zu bereinigen“, plaudert der Geschäftsführer aus dem Nähkästchen. Hintergrund: Die überlassenen Kundenadressen würden oftmals an werbetreibende Unternehmen weiterveräußert und bei größeren Werbebudgets gerne nach dem so genannten CPM-Verfahren (Cost per Mille) – in Deutschland auch unter „1000-Kontakt-Preis“ bekannt – vermarktet. Eiler: „Dieses Geschäftsmodell bedeutet, der Käufer der Daten zahlt pauschal für eine angebliche Reichweite von 1.000 Nutzern, egal ob tatsächlich irgendwo geklickt wird, ob die mit Newslettern und Werbebotschaften beglückten Personen noch am Leben sind oder nicht.“

Bislang unberücksichtigte Sterbefälle in den eigenen Beständen zu bereinigen bedeutet für den gängigen Adressenhandel eine Absenkung der Bestände um jährlich etwa ein Prozent. Aus Verbraucher- und Datenschutzperspektive sei das CPM-Modell vor allem immer dann problematisch, wenn der Datenhändler mit dem Endkunden gleichzeitig ein Direktgeschäft unterhalte wie beispielsweise einen kostenpflichtigen Account. Eiler: „Bei ausschließlicher Werbevermarktung dagegen sehen wir die mangelnde Datenqualität eher als Geschäftsrisiko des Mediakundens.“

 

Webservices ermöglichen elektronische Sterbefallanzeige

Die 2013 gestartete Berliner Columba GmbH bietet zum einen eine B-to-B-Softwarelösung für Bestattungshäuser an und zum anderen einen Service für Unternehmen, die ihre Daten in puncto Sterbefall auf dem aktuellen Stand halten wollen. Bei allen Tranfers wird Daten- sicherheit im Sinne von Verbraucherschutz für Verstorbene und Hinterbliebene großge- schrieben.

Technischer Hintergrund ist ein so genanntes API-Gateway: Voll integrierbare Webservices ermöglichen es, die Culumba-Lösung in gängige Auftragsmanagement- oder Finanz- buchaltungssysteme der Bestattungshäuser und Unternehmen einzubetten. Geschäftsführer Eiler präzisiert: „In einem dort neu erstellten Register ‚Formalitäten- erledigung‘ liegen unsere Anbieterverzeichnisse und Adressdatenbanken.“ Damit wird es möglich, mit Hilfe einer digitalen Sterbeurkunde zunächst bei 200 Internetunternehmen und Portalen eine automatisierte elektronische Sterbefallabmeldung durchzuführen. Darüber hinaus kann das Bestattungsunternehmen ein Hinterbliebenen-Portal für die individuelle elektronische Abmeldung bei derzeit 10.000 Unternehmen einrichten. Aufgeschlossenen Unternehmen, die in ihre Datenqualität investieren wollen, bietet das Berliner Start-up den Service an, einen – stets verschlüsselten – Dublettenabgleich ihrer Daten mit den registrierten Sterbefällen aller kooperierenden Bestattungsunternehmen auszuführen. / H.L.

Veröffentlicht in: „VDI-Nachrichten“

© Harald Lutz 2015
 


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