hlkopf

 

 

IKT-Industrie:

Betriebsräte haben Konjunktur

Die New Economy ist mittlerweile auch in Deutschland auf den Boden der Realität zurückgekehrt: Kurseinbrüche vieler Werte an den Aktienmärkten, Entlassungs- wellen, ungewohnte Hiobsbotschaften von Gehaltskürzungen zur Firmenkonsoli- dierung, Einschränkungen bislang gewohnter Leistungen oder Personalabbau bei heimischen IKT-Unternehmen und deutschen Landesgesellschaften multinationaler Firmen. Im Zuge dieser Entwicklung haben Betriebsräte wieder Konjunktur. Die in der Branche weit verbreiteten informellen Mitarbeitervertretungsmodelle und Runden Tische stoßen bei Gegenwind offenbar an ihre Grenzen.

Diesen Trend bestätigt auch Michael Jaekel, Berufsfachgruppenleiter IT und Datenverarbeitung bei ver.di. In den Bezirksverwaltungen der Dienstleistungsgewerkschaft haben sich die Anfragen, bei geplanten Betriebsratsgründungen Hilfestellung zu geben, gegenüber dem vergangenen Jahr vervierfacht. Ein aktuelles Beispiel aus deutschen Landen gibt die Belegschaft der Willicher ADA-HAS IT-Management AG. Vor dem Hintergrund des Abbaus von bislang gewährten zusätzlichen Leistungen wie beispielsweise Streichung des gewohnten Dienstwagens und Knausereien bei der Reisekostenabrechnung hat die Belegschaft vor kurzem informelle Strukturen eines Mitarbeitervertretungsteams (MIT) durch gewählte Betriebsräte abgelöst. In dem Fall ADA-HAS sieht ver.di eine hochaktuelle Variante der Leistungskürzung. „Kosten werden abgebaut - mit fatalen Folgen für den „Deal“ zwischen Belegschaften und Unternehmensleitungen“, so der Berufsfachgruppenleiter IT und Datenverarbeitung. Viele Belegschaften seien bereit, relativ lange Arbeitszeiten zu akzeptieren, wenn sie dafür ein hohes Maß an Freiheiten und gute Sozialleistungen eingeräumt bekämen. Jaekel: „Wenn diese ‚stillschweigende Übereinkunft‘ von den Unternehmensleitungen einseitig aufgelöst wird, ist die Bereitschaft der Beschäftigten, sich über das normale Maß hinaus zu engagieren, auch nicht mehr gegeben.“

In solchen und ähnlichen Situationen oder wenn Entlassungen ins Haus stünden, helfe ver.di oder die IG-Metall den Belegschaften der IKT-Unternehmen gerne, ordentliche Betriebsräte zu wählen. Gegenüber informellen Mitarbeitervertretungsteams hätten Betriebsräte aufgrund der Kraft des Betriebsverfassungsgesetzes weitergehende Rechte und Möglichkeiten; sie könnten bei Kündigungen Widerspruch einlegen oder sich direkt in das Krisenmanagement eines Unternehmens einschalten. Für Jaekel gilt jedoch die Maxime: „Wir unterstützen die Gründung von Betriebsräten nur, wenn die Initiative dafür von den Beschäftigten selbst ausgeht.“

Die eigene historische Entwicklung betrachten

„Unsere Mitarbeiter haben bei Problemen verschiedene alternative Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen“, erläutert SAP-Unternehmenssprecher Markus Berner. In Walldorf und anderswo werden die Anliegen der Beschäftigten oftmals noch ohne gewählte Betriebsräte eingebracht. Dennoch möchte sich die SAP AG nicht grundsätzlich für oder gegen gewählte Betriebsräte in der IT-Industrie aussprechen. Berner: „Wir betrachten unsere eigene historische Entwicklung und wollen uns nicht von der einen oder anderen Seite vereinnahmen lassen.“

Bei der SAP AG sind sechs Arbeitnehmervertreter in den paritätisch besetzten Aufsichtsrat bestellt: Ein Mitglied vertritt die Arbeiter des Unternehmens, die bei SAP u.a. in der Hausdruckerei beschäftigt sind; eine Stimme ist für leitende Angestellte vorbehalten; zwei Sitze gibt es für die Gruppe „Keine Arbeiter, keine Führungskräfte“ und last but not least sind zwei Sitze Gewerkschaftsvertretern vorbehalten. Berner: „Bei der jüngsten Wahl hat sich dabei aus den Reihen der SAP-Beschäftigten die Christliche Gewerkschaft Metall gegenüber anderen Listen durchgesetzt.“ Dass der Aufsichtsrat nicht in jedem Fall das geeignetste Gremium sei, um individuelle Probleme in der Abteilung etc. vorzutragen, räumt auch der Firmensprecher ein. Ein Anliegen beispielsweise im Bereich „Financial-Developement“ müsse auch an dieser Stelle angesprochen werden. Bei Handlungsbedarf könnten sich die Mitarbeiter daher direkt an die Führungskräfte oder den Vorstand wenden und würden auch gehört. Berner: „Für die Konfliktbewältigung werden in der Praxis überwiegend zwei im Unternehmen allen bekannte Persönlichkeiten in Anspruch genommen.“

Betriebsratsgründung auf Vorstandswunsch

Auf direkten Wunsch des Vorstandes wurde 1996 im Zuge des Börsenganges der PSI AG der erste Betriebsrat für die Berliner Softwareschmiede gewählt. „Ein wohl einmaliges Beispiel in der bundesdeutschen IT-Landschaft“, vermutet die Vorsitzende des Konzernbetriebsrates Barbara Simon. Bis dato wurde ein an das Betriebsverfassungsgesetz angelehntes Mitbestimmungsmodell praktiziert, das darüber hinaus einige Besonderheiten zu bieten hatte, die dem Vorstand für ein börsennotiertes Unternehmen nicht mehr zeitgemäß erschienen: Zum einen konnte keine Kündigung ohne Zustimmung des Mitarbeiterbeirats erfolgen. Zum andern mussten Funktionsträger im Management wie Geschäftsbereichsleiter und Bereichsleiter mit einfacher Mehrheit des Gremiums bestätigt werden. Simon: „Da ist der eine oder die andere schon einmal durchgerasselt.“

Um das hauseigene ERP-System PSIpenta vermarkten zu können, sei damals neues Kapital benötigt worden. „Die Mittel dafür konnten nicht mehr ausschließlich aus Mitarbeiterkreisen aufgebracht werden“, erzählt Simon. Hintergrund: Bis zum Börsengang gehörte das Unternehmen zu 100 Prozent den PSI-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern. Heute ist die Aktienmenge so festgelegt, dass ein Drittel in den Händen der Beschäftigten liegt. Der überwiegende Teil ist „free-floating“. Die erste Amtshandlung des neu gewählten Betriebrates der PSI AG sei denn auch folgerichtig die Ausgründung der PSIpenta Software Systems GmbH als Tochtergesellschaft gewesen. Nach den Wahlen dort wurde umgehend auch ein Konzernbetriebsrat ins Leben gerufen. Weitere Tochtergesellschaften folgten; u.a. die PSIlogistics GmbH. Ein Hauptthema der aktuellen Betriebsratsarbeit sei immer wieder die Frage, wie mit den langen Arbeitszeiten umgegangen werde. Bei vielen jüngeren Kollegen müsse erst ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass eine anhaltend hohe Belastung bei den „wahnsinnig interessanten Projekten“ äußerst familien-feindlich und auf Dauer nur schwer zu ertragen sei, so Simon. Bei PSI gelten für die einzelnen Konzerneinheiten unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, die zwischen einer 35- und 40-Stunden-Woche liegen. Überstunden werden dementsprechend ausbezahlt oder durch Freizeit abgegolten.

Fazit: „Wenn sich alle Beteiligten an die getroffenen Absprachen halten, können Runde Tische und Mitarbeitervertretungen in kleineren Betrieben funktionieren“, so die Konzernbetriebsratvorsitzende. Eine Gefahr für solche Modelle bestünde immer dann, wenn ein Unternehmen wachse oder wenn es in wirtschaftliche Schwierigkeiten komme. Simon: „In diesen Fällen sind gewählte Betriebsräte eine höherwertige Interessenvertretung für die Beschäftigten, die nicht gehaltene Vereinbarungen auch einklagen können.“

Konzernvereinbarungen in das Joint-Venture hinübergerettet

Beim Verkauf der Unternehmensgruppe debis-Systemhaus und der Bildung des Jointventures zwischen Daimler-Chrysler und der Deutschen Telekom konnten die Betriebsräte „in Echtzeit“ unter Beweis stellen, wofür sie seinerzeit von der Belegschaft gewählt wurden. Dank der Arbeit des Konzernbetriebsrats haben alle wesentlichen vertraglichen Leistungen und Konzernvereinbarungen vom alten debis-Systemhaus in das Jointventure unter dem Dach von T-Systems hinübergerettet werden können. „Wir waren mit die ersten, die von den Verkaufsplänen überhaupt Wind bekommen haben“, so der Konzernbetriebsratsvorsitzende Herbert Schiller. Auch in den folgenden Verhandlungen über die Bildung des Jointventures seien die Arbeitnehmervertreter oftmals die „einzig stabile Bank“ gewesen.  „Neun von zehn alten debis-Geschäftsführern waren zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden“, so Schiller.

Einen Betriebsrat gab es beim debis-Systemhaus von Beginn an. Das Unternehmen sei schließlich einmal als „outgesourceter“ IT-Bereich eines Unternehmens der sog. Old Economy gestartet, weiß Schiller zu berichten. Die „geerbten“ Strukturen seien jeweils auf die neue Konzerneinheiten, die in debis integriert wurden, ausgedehnt worden. Schiller: „Mit Ausnahme der Diebold GmbH haben heute alle Konzerneinheiten einen Betriebsrat.“ Auch bei T-Systems habe in nur zwei bis drei Monaten nach Bekanntwerden der Fusion der erste Konzernbetriebsrat seine Arbeit aufgenommen.

Arbeitnehmervertreter in betriebliche Prozesse einbinden

Von Gewerkschaftsseite her waren beim „alten“ debis-Systemhaus sowohl die Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) und - aus der Tradition des Automobilkonzerns kommend - die IG-Metall präsent. Die Deutsche Telekom hatte mit der Deutschen Postgewerkschaft faktisch ihre Hausgewerkschaft. Seit dem Frühjahr vergangenen Jahres sind die DAG und die Deutsche Postgewerkschaft in ver.di aufgegangen. Aber längst nicht jedes Betriebsratsmitglied ist gleichzeitig auch in einer Gewerkschaft. Schiller: „Auch in den Konzernbetriebsräten sind viele Kollegen nicht organisiert.“ Herbert Schiller empfiehlt allen Belegschaften der IKT-Branche, nach Möglichkeit einen Betriebsrat zu wählen. Alternative Formen der Mitbestimmung sieht der Konzernbetriebsratsvorsitzende debis-Systemhaus als Schönwettervertretungen an, die nur so lange funktionierten, wie es keine ernsthaften Probleme gebe. Auch Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräte zu senden mache lediglich Sinn, wenn die Vertreter in die betrieblichen Prozesse eingebunden seien.

Keine Rundumpartnerschaft

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BIKTOM) sieht die Dinge interessensgemäß von anderer Warte aus: „Wir halten die kulturell gewachsene Zusammenarbeit in der Branche für vollkommen ausreichend“, betont Dr. Stephan Pfisterer, Referent für Bildung und Personal. Bei einzelnen Betriebsratsgründungen breche für den Verband und seine Mitgliedsfirmen aber die Welt nicht zusammen. „Auch wir sehen den Beitrag der Betriebsräte zum sozialen Frieden in Krisensituationen“, so Dr. Pfisterer. Äußerst skeptisch sei man dagegen bei einem Alleinvertretungsanspruch der DGB-Gewerkschaften als Arbeitnehmervertreter und einer möglichen Fremdsteuerung durch Personen, die nicht aus dem betreffenden Unternehmen bzw. der Branche kommen. Dies werde u.a. bei der Diskussion um Arbeitszeitregelung und planung deutlich. Die Projektorientierung in der IT-Branche lasse eine traditionelle Arbeitszeitregelung kaum zu. Welche Rolle die Gewerkschaften in der IKT-Branche zukünftig spielen werden, müsse sich erst noch zeigen. „Es wäre entgegen unseren Prognosen, wenn sie sich stark positionieren könnten“, betont der BIKTOM-Referent.

Bislang hätten Unternehmen und Gewerkschaften einzelne Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. Zu berücksichtigen sei dabei, dass die IKT-Industrie eine völlig andere Beschäftigtenstruktur habe als die klassische Industrie. Die Gewerkschaften wären vor allem in Unternehmen präsent, die aus dem Metall- und Elektrobereich kommen und in die IT-Welt immigrierten. Dr. Pfisterer: „Klassische IT-Unternehmen haben heute nur einen verschwindend kleinen Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern.“ In Zusammenarbeit mit der IG-Metall und der Unterstützung von ver.di betreibe BIKTOM ein Kompetenzzentrum für die Förderung der IT-Berufsausbildung, das sich in den vergangenen fünf Jahren sehr positiv entwickelt habe. Die Definition und Einführung neuer Berufsbilder ließe sich nur von beiden Seiten gemeinsam umsetzen. Die gute Zusammenarbeit in einem Teilbereich sei jedoch noch keine Rundumpartnerschaft. Dr. Pfisterer: „Beim Thema Betriebsverfassungsgesetz und bei Entlohnungsfragen werden wir mit Sicherheit nicht mit den Gewerkschaften an einem Strang ziehen.“

Veröffentlicht in: „Computerwoche“ und „Forum Gewerkschaften“

© Harald Lutz 2002
 


Datenschutzerklärung

Page Design by Schaffrina Design